Artikel 10 KI-Verordnung: Anforderungen an Trainingsdaten
Was Artikel 10 der KI-Verordnung für Trainings-, Validierungs- und Testdaten verlangt: Datenqualität, Bias-Erkennung und Dokumentation.
Artikel 10 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems Data-Governance- und Datenverwaltungspraktiken auf Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze anzuwenden.
Data-Governance-Anforderungen
Entwurfsentscheidungen & Datenerhebung
Dokumentieren Sie relevante Entwurfsentscheidungen für Datenerhebungsprozesse, einschließlich Datenquellen, Erhebungsmethoden und der Begründung für die Zusammensetzung des Datensatzes.
Datenerhebungsprozesse
Etablieren Sie klare Prozesse für die Erfassung von Trainings-, Validierungs- und Testdaten, die mit dem vorgesehenen Zweck des KI-Systems übereinstimmen.
Datenaufbereitung & Annotation
Wenden Sie geeignete Datenaufbereitungsoperationen an, einschließlich Annotation, Kennzeichnung, Bereinigung, Anreicherung und Aggregation, um die Qualität des Datensatzes sicherzustellen.
Bias-Prüfung & Risikominderung
Untersuchen Sie Datensätze auf mögliche Verzerrungen, die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte beeinträchtigen oder zu verbotener Diskriminierung führen können.
Datenlücken & Vollständigkeit
Identifizieren und beheben Sie Datenlücken oder Mängel, um sicherzustellen, dass Datensätze für den vorgesehenen Zweck relevant, ausreichend repräsentativ und vollständig sind.
Umsetzungsschritte
Datensatzdokumentation as Code
Pflegen Sie Datensatzspezifikationen, Erhebungsmethoden und Aufbereitungsschritte in versionskontrollierten Konfigurationsdateien neben Ihrem KI-System-Code.
Automatisierte Bias- & Drift-Tests
Integrieren Sie automatisierte Bias-Erkennung und Data-Drift-Tests in Ihre CI/CD-Pipeline, um Probleme vor der Bereitstellung zu erkennen.
Data-Lineage-Tracking
Implementieren Sie End-to-End-Tracking von Datenquellen, Transformationen und Versionierung, um volle Transparenz über die Datensatzherkunft zu gewährleisten.
Versionierte Dataset Cards
Erstellen Sie strukturierte Dataset Cards, die Zusammensetzung, Erhebungsmethodik, bekannte Einschränkungen und Bias-Prüfungsergebnisse für jede Datensatzversion dokumentieren.
DSGVO-Aspekte
Artikel 10 Absatz 5 erlaubt die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ausschließlich zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen, vorbehaltlich geeigneter Schutzmaßnahmen, einschließlich technischer Beschränkungen, modernster Sicherheitsmaßnahmen und Löschung nach Korrektur der Verzerrung oder Erreichen der Aufbewahrungsfrist.
Häufige Fragen
Verwandte Anforderungen
Artikel 9: Risikomanagementsystem
Data-Governance-Praktiken fließen in das kontinuierliche Risikomanagement nach Artikel 9 ein, insbesondere zur Identifizierung und Minderung von Bias-bezogenen Risiken.
Artikel 11: Technische Dokumentation
Ihre Data-Governance-Verfahren, Datensatzmerkmale und Bias-Prüfungsergebnisse müssen als Teil der nach Artikel 11 erforderlichen technischen Dokumentation dokumentiert werden.
Artikel 15: Genauigkeit & Robustheit
Hochwertige, repräsentative Datensätze nach Artikel 10 sind wesentlich, um die von Artikel 15 geforderten Genauigkeits-, Robustheits- und Cybersicherheitsniveaus zu erreichen.
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