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Artikel 12 KI-Verordnung: Aufzeichnungspflicht & Logging

Wie sich die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 12 der KI-Verordnung in strukturierte Protokollierung und Audit-Trails übersetzt.

Artikel 12 der KI-Verordnung verlangt von Hochrisiko-KI-Systemen automatische Protokollierungsfähigkeiten, die für die Risikoidentifizierung und Nachvollziehbarkeit relevante Ereignisse aufzeichnen.

Für Entwicklerteams bedeutet dies, dass strukturiertes Logging nicht mehr nur eine Best Practice ist — es ist eine gesetzliche Anforderung.

Was protokolliert werden muss

Systembetriebsereignisse

Aufzeichnung des Nutzungszeitraums (Start-/Endzeiten), der Referenzdatenbank zur Eingabedatenprüfung und der Eingabedaten, die zu Treffern führten.

Entscheidungs- & Ausgabeprotokolle

Protokollierung der Ausgaben des KI-Systems einschließlich Konfidenzwerten, Klassifizierungsergebnissen und Empfehlungen.

Menschliche Aufsichtsaktionen

Aufzeichnung menschlicher Prüfungsentscheidungen, Übersteuerungen, Genehmigungen und Ablehnungen mit Zeitstempeln und Bedieneridentität.

Anomalien & Vorfälle

Protokollierung anomaler Eingaben, unerwarteter Ausgaben, Systemfehler und Leistungsverschlechterung.

Umsetzung mit strukturiertem Logging

Strukturiertes JSON-Logging

Verwenden Sie strukturiertes Logging (JSON-Format) mit konsistenten Schemata. Umfasst Zeitstempel, Ereignistyp, System-ID, Trace-ID, Ein-/Ausgabezusammenfassung und Konfidenzwerte.

Unveränderlicher Audit-Trail

Speichern Sie Protokolle in Append-Only-, manipulationssicherem Speicher. WORM-Speicher wie S3 Object Lock stellt sicher, dass Protokolle nachträglich nicht geändert werden können.

Korrelation & Nachvollziehbarkeit

Verwenden Sie Korrelations-IDs (Trace-IDs), die Protokolle über die gesamte KI-Pipeline für End-to-End-Nachvollziehbarkeit verknüpfen.

Aufbewahrungsanforderungen für Protokolle

Die KI-Verordnung legt Mindestaufbewahrungsfristen für Protokolle von Hochrisiko-KI-Systemen fest.

Mindestens 6 Monate

Anbieter müssen Protokolle mindestens 6 Monate aufbewahren, sofern nicht längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Entsprechend dem Verwendungszweck

Betreiber müssen Protokolle für einen dem Verwendungszweck angemessenen Zeitraum aufbewahren, mindestens 6 Monate.

Häufig gestellte Fragen

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