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KI-Risikoklassifizierung unter der KI-Verordnung

So bestimmen Sie die Risikostufe Ihres KI-Systems und was das für die Compliance bedeutet.

KI-Risikoklassifizierung

Die KI-Verordnung teilt alle KI-Systeme in vier Risikostufen ein. Verbotene KI-Praktiken (Artikel 5) sind grundsätzlich untersagt. Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) erfordern die vollständige Einhaltung ab August 2026 (ein anhängiger Digital-Omnibus-Vorschlag der EU könnte dies vorbehaltlich der Gesetzgebung bis Dezember 2027 verschieben). KI mit begrenztem Risiko unterliegt Transparenzpflichten (Offenlegung gegenüber Nutzern). KI mit minimalem Risiko unterliegt keinen verbindlichen Pflichten. Die Bestimmung der zutreffenden Risikostufe ist der Ausgangspunkt für jede Compliance-Arbeit.

Leitfäden


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