Ist mein KI-System Hochrisiko? Ein Entscheidungsbaum
Interaktiver Entscheidungsbaum zur Risikoklassifizierung nach der KI-Verordnung. Deckt verbotene Praktiken nach Artikel 5, alle 8 Hochrisiko-Kategorien aus Anhang III, GPAI-Modellpflichten und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 ab.
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) stuft KI-Systeme in vier Risikokategorien ein: verboten, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Jede Stufe bringt unterschiedliche Compliance-Pflichten mit sich.
Nutzen Sie diesen interaktiven Entscheidungsbaum, um die Einstufung Ihres KI-Systems zu bestimmen. Die Klassifizierung folgt den Artikeln 5, 6, 50 und 51 der Verordnung sowie den Anhängen I und III.
Interaktiver Entscheidungsbaum
Does your AI system perform any practice listed under Article 5?
Article 5 prohibits social scoring, subliminal manipulation, exploitation of vulnerabilities, real-time remote biometric identification in public spaces (with limited exceptions), predictive policing based solely on profiling, untargeted scraping for facial recognition databases, emotion recognition in workplaces/schools, and biometric categorisation inferring sensitive attributes.
Das Risikoklassifizierungsrahmenwerk verstehen
Die KI-Verordnung verfolgt einen verhältnismäßigen, risikobasierten Ansatz. Je höher das Risiko eines KI-Systems für Grundrechte und Sicherheit, desto strenger die Anforderungen.
Verboten (unannehmbares Risiko)
KI-Praktiken mit unannehmbarem Risiko für Grundrechte. Gemäß Artikel 5 verboten, mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Umsatzes.
Hohes Risiko
KI-Systeme in kritischen Bereichen laut Anhang III oder als Sicherheitskomponenten von Produkten unter Anhang-I-Gesetzgebung. Umfassende Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
Begrenztes Risiko
KI-Systeme, die mit Personen interagieren, synthetische Inhalte erzeugen oder Emotionserkennung durchführen. Transparenzpflichten gemäß Artikel 50.
Minimales Risiko
Die Mehrheit der KI-Systeme. Keine verpflichtenden Anforderungen, aber freiwillige Verhaltenskodizes gemäß Artikel 95 werden empfohlen.
Häufige Klassifizierungsfehler
Klassifizierung nach Absicht statt Fähigkeit
Die Verordnung klassifiziert nach dem, was ein KI-System kann, nicht nur nach dem Verwendungszweck.
Die Artikel-6(3)-Ausnahme ignorieren
Nicht alle Anhang-III-Systeme sind automatisch hochriskant. Die Ausnahme muss vor dem Inverkehrbringen dokumentiert werden.
Nachgelagerte Klassifizierung vergessen
Ein GPAI-Modell als Komponente in einem Hochrisiko-System löst Hochrisiko-Pflichten für den nachgelagerten Anbieter aus.
Häufig gestellte Fragen
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