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Barrierefreiheitserklärung

Stand: 12. Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die öffentlich zugängliche Marketingwebsite von Scanara unter scanara.io (verfügbar in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Polnisch und Portugiesisch).

Die authentifizierte SaaS-Plattform (app.scanara.io) steht seit Mai 2026 auch Verbrauchern (§ 13 BGB) offen (B2B + EU-Verbraucher) und fällt damit in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 BFSG (Dienstleistungen für Verbraucher). Scanara ist derzeit als Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Anforderungen für Dienstleistungen ausgenommen und wendet die WCAG 2.1 AA (EN 301 549) freiwillig an. Die gesonderte Barrierefreiheitserklärung für app.scanara.io ist veröffentlicht unter scanara.io/legal/accessibility-app (§ 14 BFSG).

2. Konformitätsstatus

Die Website ist aufgrund der unter Abschnitt 3 aufgeführten Einschränkungen teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA gemäß EN 301 549. Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 3 Abs. 1 BFSG i.V.m. der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV); die Einhaltung der EN 301 549 begründet die Vermutung der Barrierefreiheit nach § 4 BFSG.

Eine automatisierte Prüfung (axe-core via Playwright) sowie eine manuelle Tastatur-Prüfung der wichtigsten Seiten wurden im Mai 2026 durchgeführt. Die kritischen festgestellten Mängel wurden behoben (Details: docs/compliance/accessibility-bfsg.md).

Hinweis: Scanara erfüllt derzeit die Kriterien eines Kleinstunternehmens, das Dienstleistungen erbringt (§ 3 Abs. 3 BFSG: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz), und ist damit von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht und nach den Maßstäben des BFSG gepflegt.

3. Nicht barrierefreie Inhalte und bekannte Einschränkungen

  • Farbkontraste: Einzelne sekundäre Textelemente („muted-foreground"-Tokens) können im Hellmodus Kontrastverhältnisse unter 4,5:1 aufweisen. Betroffen sind vor allem erläuternde Untertexte in Preiskarten und Fußzeilennavigation.
  • Blog- und Lernseiten: Komplexe Seiten mit langen Inhalten wurden bisher nicht vollständig mit einem Screenreader geprüft. Semantische Probleme (fehlende Zwischenüberschriften, redundante Links) können vorkommen.
  • SVG-Dekorationselemente: Einige hinterlegte SVG-Grafiken besitzen kein aria-hidden="true" und können von assistiven Technologien angesprochen werden.

4. Erstellung und letzte Überprüfung

Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2026 erstellt. Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte ebenfalls im Mai 2026. Die nächste Überprüfung ist für April 2027 geplant.

5. Feedback und Kontakt (§ 14 BFSG)

Scanara UG (haftungsbeschränkt)
Silnerstraße 37, 85221 Dachau, Deutschland
E-Mail: support@scanara.io

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten.

6. Durchsetzungsverfahren (§ 34 BFSG)

Wenn Sie auf Ihre Meldung hin keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, stehen folgende Stellen zur Verfügung:

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (§ 34 BFSG)
Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Verbraucherinnen und Verbraucher können dort gemäß § 34 BFSG kostenfrei die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.

Marktüberwachung
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Die MLBF ist die zentrale Marktüberwachungsbehörde aller Bundesländer für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG.