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Artikel 13 KI-Verordnung: Transparenzanforderungen

Was Artikel 13 der KI-Verordnung Anbietern für die Gebrauchsanweisung vorschreibt: Leistungskennzahlen, Grenzen und menschliche Aufsicht.

Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber

Artikel 13 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme ausreichend transparent sind, damit Betreiber Ausgaben interpretieren und angemessene menschliche Aufsicht ausüben können. Anbieter müssen umfassende Gebrauchsanleitungen bereitstellen.

Erforderliche Gebrauchsanleitungen

Identität und Kontaktdaten des Anbieters

Geben Sie den Namen des Anbieters, den eingetragenen Handelsnamen oder die Marke, die Postanschrift und die Kontakt-E-Mail an. Betreiber müssen wissen, wer das System entwickelt hat.

Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen

Dokumentieren Sie Genauigkeitsmetriken, Robustheitsschwellen, Cybersicherheitsmaßnahmen und Leistung über demografische Gruppen hinweg. Alle bekannten Einschränkungen einbeziehen.

Vorhersehbare Umstände, die zu Risiken führen können

Beschreiben Sie Situationen, in denen das System unterdurchschnittlich abschneiden, verzerrte Ausgaben erzeugen oder versagen kann. Decken Sie Grenzfälle und Out-of-Distribution-Szenarien ab.

Vom Anbieter vorgegebene Änderungen am System

Legen Sie automatische Updates, Nachschulungspläne oder Konfigurationsänderungen offen, die der Anbieter nach der Bereitstellung vornehmen kann.

Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht und Wartung

Erläutern Sie technische Maßnahmen, die eine menschliche Aufsicht gemäß Artikel 14 ermöglichen, die erwartete Systemlebensdauer sowie erforderliche Wartungs- oder Pflegeverfahren.

Umsetzungsschritte

Anleitungen aus Modellkarten und Datenblättern generieren

Automatisieren Sie die Generierung von Gebrauchsanleitungen, indem Sie Metadaten aus Modellkarten, Datenblättern und Bewertungsberichten extrahieren. Versionskontrolliert zusammen mit dem Code aufbewahren.

Einschränkungsoffenlegungen und Update-Protokolle versionieren

Verfolgen Sie jede bekannte Einschränkung, jeden Fehlermodus und jeden Grenzfall in einem strukturierten Änderungsprotokoll. Aktualisieren Sie Anleitungen bei jeder Systemänderung.

Demografische Leistungsaufschlüsselungen dokumentieren

Messen und veröffentlichen Sie Genauigkeit, Präzision, Recall und Fairness-Metriken, segmentiert nach geschützten Attributen und Anwendungsfallszenarien.

Technische Maßnahmen zur Ausgabe-Interpretation bereitstellen

Fügen Sie Konfidenzwerte, Erklärbarkeitsfunktionen und Anleitungen hinzu, wann eine menschliche Überprüfung erforderlich ist. Verknüpfen Sie mit den Aufsichtsverfahren nach Artikel 14.

Anbieter-zu-Betreiber-Transparenzkette

Artikel 13 schafft eine rechtlich verbindliche Transparenzkette: Anbieter dokumentieren das Systemverhalten, Betreiber erhalten Anleitungen, und Betreiber nutzen diese, um die menschliche Aufsicht gemäß Artikel 14 auszuüben. Sind die Anleitungen unvollständig, können Betreiber ihren eigenen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Häufig gestellte Fragen

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