Artikel 13 KI-Verordnung: Transparenzanforderungen
Was Artikel 13 der KI-Verordnung Anbietern für die Gebrauchsanweisung vorschreibt: Leistungskennzahlen, Grenzen und menschliche Aufsicht.
Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber
Artikel 13 verlangt, dass Hochrisiko-KI-Systeme ausreichend transparent sind, damit Betreiber Ausgaben interpretieren und angemessene menschliche Aufsicht ausüben können. Anbieter müssen umfassende Gebrauchsanleitungen bereitstellen.
Erforderliche Gebrauchsanleitungen
Identität und Kontaktdaten des Anbieters
Geben Sie den Namen des Anbieters, den eingetragenen Handelsnamen oder die Marke, die Postanschrift und die Kontakt-E-Mail an. Betreiber müssen wissen, wer das System entwickelt hat.
Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen
Dokumentieren Sie Genauigkeitsmetriken, Robustheitsschwellen, Cybersicherheitsmaßnahmen und Leistung über demografische Gruppen hinweg. Alle bekannten Einschränkungen einbeziehen.
Vorhersehbare Umstände, die zu Risiken führen können
Beschreiben Sie Situationen, in denen das System unterdurchschnittlich abschneiden, verzerrte Ausgaben erzeugen oder versagen kann. Decken Sie Grenzfälle und Out-of-Distribution-Szenarien ab.
Vom Anbieter vorgegebene Änderungen am System
Legen Sie automatische Updates, Nachschulungspläne oder Konfigurationsänderungen offen, die der Anbieter nach der Bereitstellung vornehmen kann.
Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht und Wartung
Erläutern Sie technische Maßnahmen, die eine menschliche Aufsicht gemäß Artikel 14 ermöglichen, die erwartete Systemlebensdauer sowie erforderliche Wartungs- oder Pflegeverfahren.
Umsetzungsschritte
Anleitungen aus Modellkarten und Datenblättern generieren
Automatisieren Sie die Generierung von Gebrauchsanleitungen, indem Sie Metadaten aus Modellkarten, Datenblättern und Bewertungsberichten extrahieren. Versionskontrolliert zusammen mit dem Code aufbewahren.
Einschränkungsoffenlegungen und Update-Protokolle versionieren
Verfolgen Sie jede bekannte Einschränkung, jeden Fehlermodus und jeden Grenzfall in einem strukturierten Änderungsprotokoll. Aktualisieren Sie Anleitungen bei jeder Systemänderung.
Demografische Leistungsaufschlüsselungen dokumentieren
Messen und veröffentlichen Sie Genauigkeit, Präzision, Recall und Fairness-Metriken, segmentiert nach geschützten Attributen und Anwendungsfallszenarien.
Technische Maßnahmen zur Ausgabe-Interpretation bereitstellen
Fügen Sie Konfidenzwerte, Erklärbarkeitsfunktionen und Anleitungen hinzu, wann eine menschliche Überprüfung erforderlich ist. Verknüpfen Sie mit den Aufsichtsverfahren nach Artikel 14.
Anbieter-zu-Betreiber-Transparenzkette
Artikel 13 schafft eine rechtlich verbindliche Transparenzkette: Anbieter dokumentieren das Systemverhalten, Betreiber erhalten Anleitungen, und Betreiber nutzen diese, um die menschliche Aufsicht gemäß Artikel 14 auszuüben. Sind die Anleitungen unvollständig, können Betreiber ihren eigenen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Artikel
Artikel 11: Technische Dokumentation
Anbieter müssen eine detaillierte technische Dokumentation führen, die die Einhaltung der Anforderungen von Kapitel III nachweist. Diese Dokumentation unterstützt behördliche Prüfungen und Konformitätsbewertungen.
Artikel 14: Menschliche Aufsicht
Hochrisiko-KI-Systeme müssen für eine wirksame menschliche Aufsicht ausgelegt sein. Die Anleitungen nach Artikel 13 ermöglichen es Betreibern, die in Artikel 14 beschriebenen Aufsichtsmaßnahmen umzusetzen.
Artikel 26: Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
Betreiber müssen die Gebrauchsanleitungen des Anbieters befolgen, den Systembetrieb überwachen und schwerwiegende Vorfälle melden. Die Transparenz nach Artikel 13 ist die Grundlage der Betreiber-Compliance.
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