Artikel 6: Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen
Hochrisiko-KI nach Artikel 6 und Anhang III einstufen: die 8 Kategorien, der Anhang-I-Produktsicherheitspfad und der Entscheidungsbaum.
Article 6 Ein KI-System ist hochriskant, wenn es unter Anhang-I-Produktsicherheitsvorschriften fällt oder in einem der acht Anhang-III-Anwendungsbereiche eingesetzt wird, sofern keine enge Ausnahme nach Artikel 6(3) greift. August 2, 2026.
Artikel 6 der EU-KI-Verordnung definiert, wann Ihr KI-System als Hochrisiko gilt. Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Compliance-Anforderungen, einschließlich Risikomanagement, Daten-Governance und technischer Dokumentation.
Eine Fehlklassifizierung Ihres Systems kann Strafen nach Artikel 99 von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Umsatzes. nach sich ziehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Zwei Wege zum Hochrisiko
Weg 1: Anhang-I-Produktsicherheit
Ihre KI ist hochriskant, wenn sie Sicherheitskomponente eines Produkts ist oder selbst ein Produkt darstellt, das unter EU-Produktsicherheitsvorschriften fällt (Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Funkgeräte) und eine Konformitätsbewertung durch Dritte erfordert.
Anhang-I-Pflichten gelten ab dem 2. August 2027.
Weg 2: Anhang-III-Anwendungsfälle
Ihre KI ist hochriskant, wenn sie in einem von acht Bereichen eingesetzt wird: Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentliche Dienstleistungen (einschließlich Bonitätsprüfung), Strafverfolgung, Migration/Asyl/Grenzkontrolle oder Justiz/demokratische Prozesse.
Anhang-III-Pflichten gelten ab dem 2. August 2026. Artikel-6(3)-Ausnahmen können für rein verfahrenstechnische Aufgaben, Ergebnisverbesserungsaktivitäten, Mustererkennung ohne menschliche Ersetzung oder vorbereitende Aufgaben gelten.
Acht Anhang-III-Kategorien
Klassifizierung auf einen Blick
Wie Scanara die Klassifizierung automatisiert
Anwendungsfall-Erkennung im Code
Scanara durchsucht Ihre Codebasis nach Schlüsselwörtern, API-Aufrufen und Datenmustern, die auf Anhang-III-Anwendungsfälle hinweisen—biometrische Verarbeitung, Bonitätsprüfungslogik, Strafverfolgungsintegrationen.
Artikel-6(3)-Ausnahme-Kennzeichnung
Unsere Regeln identifizieren Grenzfälle und kennzeichnen potenzielle Artikel-6(3)-Ausnahmen, damit Sie dokumentieren können, warum Ihr System trotz Anhang-III-Überschneidung möglicherweise nicht hochriskant ist.
Klassifizierungs-Dossier-Erstellung
Scanara erstellt strukturierte Klassifizierungsberichte mit Nachweisspuren, bereit für Prüfer und Aufsichtsbehörden. Exportieren Sie Artikel-6-Bewertungen direkt aus Scan-Ergebnissen.
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Compliance-Themen
Artikel 9: Risikomanagement
Einmal als hochriskant klassifiziert, muss Ihr System ein kontinuierliches Risikomanagementsystem während seines gesamten Lebenszyklus implementieren.
Artikel 10: Daten-Governance
Hochrisiko-KI-Systeme erfordern Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze, die Qualitäts-, Relevanz-, Repräsentativitäts- und Verzerrungsstandards erfüllen.
Artikel 16: Anbieterpflichten
Anbieter von Hochrisiko-Systemen müssen Qualitätsmanagement etablieren, technische Dokumentation pflegen, Protokolle führen und sich in der EU-Datenbank registrieren.
EU-KI-Verordnung Compliance-Checkliste
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur vollständigen Einhaltung der EU-KI-Verordnung, von der Klassifizierung über die Bereitstellung bis zur Überwachung.
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