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Leistungsbeschreibung

Stand: 12. Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Leistungsbeschreibung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Scanara und definiert die Verfügbarkeitsziele, Wartungsfenster, Reaktionszeiten und sonstigen Servicemerkmale der Scanara-Plattform. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den AGB geht diese Leistungsbeschreibung vor; für die Haftung des Anbieters gilt jedoch stets vorrangig und ausschließlich § 9 AGB. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Leistungsbeschreibung geht die deutsche Fassung vor.

2. Abonnementstufen

MerkmalFreeTeamBusinessEnterprise
VerfügbarkeitszielKeine Zusage99,0 %99,5 %99,9 %
Messzeitraum—KalendermonatKalendermonatKalendermonat
Support-Reaktionszeit (P1)—nächster Werktag4h2h
AVV (Art. 28 DSGVO)✓ (elektronisch)✓ (zusätzlich unterzeichnet auf Anfrage)✓ (zusätzlich unterzeichnet auf Anfrage)✓ (zusätzlich individuelle Ergänzungen)

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird für alle Pläne — einschließlich der kostenfreien Nutzung — mit Annahme der AGB in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO); Einzelheiten regelt Abschnitt 9 des AVV.

Die Verfügbarkeit wird am Übergabepunkt zum Internet gemessen und je Kalendermonat wie folgt berechnet: Verfügbarkeit (%) = (Gesamtminuten des Kalendermonats − Ausfallminuten) ÷ Gesamtminuten × 100. Maßgeblich ist das Monitoring des Anbieters. Bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden: (a) geplante Wartung innerhalb der Wartungsfenster nach Abschnitt 3, begrenzt auf 8 Stunden pro Kalendermonat — darüber hinausgehende geplante Wartung zählt als Nichtverfügbarkeit; (b) Ereignisse höherer Gewalt; (c) Störungen von Drittdiensten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere GitHub, Zahlungsdienstleister, externe Identity-Provider, DNS- oder Netzbetreiber); (d) vom Kunden oder seinen Systemen verursachte Störungen; (e) Sperrungen oder Einschränkungen nach Maßgabe der AGB; (f) als Beta oder Preview gekennzeichnete Funktionen.

Die Verfügbarkeitsziele sind Leistungsziele und keine Garantien im Sinne des § 443 BGB. Bei Unterschreitung des Verfügbarkeitsziels um mehr als 1 Prozentpunkt in einem Kalendermonat erhält der Kunde auf Antrag eine anteilige Gutschrift der monatlichen Abonnementgebühr für den betroffenen Monat, begrenzt auf höchstens 30 % der Monatsgebühr. Der Antrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Kalendermonats in Textform an support@scanara.io zu stellen; nach Fristablauf ist der Gutschriftsanspruch ausgeschlossen. Die Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung verrechnet; eine Barauszahlung erfolgt nicht. Die Gutschrift ist der ausschließliche vertragliche Rechtsbehelf für die bloße Nichterreichung eines Verfügbarkeitsziels; weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich ausschließlich nach § 9 AGB und den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt; gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die vorstehenden Beschränkungen nur, soweit gesetzlich zulässig.

3. Wartungsfenster

Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in folgende Zeitfenster gelegt:

  • Reguläres Wartungsfenster: Dienstag und Donnerstag, 02:00–05:00 Uhr MEZ/MESZ
  • Vorlaufzeit: Mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail-Benachrichtigung (Team-Plan und höher) bzw. Statusseite (alle Pläne)
  • Umfang: Geplante Wartung innerhalb der Wartungsfenster ist auf insgesamt 8 Stunden pro Kalendermonat begrenzt
  • Notfallwartung: Unmittelbare Benachrichtigung sobald möglich; keine Vorlaufzeit, wenn die Sicherheit der Plattform oder der Kundendaten gefährdet ist

4. Störungsklassen und Reaktionszeiten

KlasseBeschreibungReaktionszeitLösungsziel
P1 — CriticalPlattform vollständig nicht erreichbar; Datenverlust drohtplanabhängig gemäß Abschnitt 28 h
P2 — HighKernfunktionen (Scan, Dashboard) stark beeinträchtigtdas Doppelte der P1-Reaktionszeit gemäß Abschnitt 224 h
P3 — MediumNebenfunktionen beeinträchtigt; Workaround verfügbar1 Werktag5 Werktage
P4 — LowKosmetische Fehler, Verbesserungswünsche3 WerktageNächstes Release

Reaktionszeiten gelten für qualifizierte Störungsmeldungen per E-Mail an support@scanara.io während der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ) auf Team-Plan und höher. Eine qualifizierte Störungsmeldung enthält mindestens: betroffene Organisation, Beschreibung der Störung, Zeitpunkt des Auftretens und — soweit möglich — Schritte zur Reproduktion; die Reaktionszeit beginnt mit Eingang der vollständigen Meldung. Die Lösungsziele laufen ab der Reaktion des Anbieters auf die qualifizierte Störungsmeldung. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage im Freistaat Bayern. Die Lösungsziele sind unverbindliche Zielwerte (Bemühenszusagen), keine garantierten Fristen oder Fälligkeitstermine.

<!-- canonical retention source: docs/compliance/data-deletion-retention-policy.md — values here must stay in sync -->

5. Datenspeicherfristen

DatenkategorieSpeicherfristRechtsgrundlage
KontodatenDauer des Vertrags + 30 TageArt. 6(1)(b) DSGVO
Scan-Ergebnisse und Compliance-BefundeWährend der Vertragslaufzeit planabhängig: Free 30 Tage, Team 90 Tage, Business 365 Tage, Enterprise 1825 Tage; nach Vertragsende 30 TageArt. 6(1)(b) DSGVO
Rechnungen und Zahlungsbelege8 Jahre§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 14b Abs. 1 UStG i.d.F. BEG IV (BGBl. 2024 Nr. 323; seit 01.01.2025)
Audit-Trail (Compliance-Vorgänge)mindestens 10 JahreArt. 28(3)(a) DSGVO (Auftragsverarbeiter-Weisung des Kunden); für Kunden als Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen: EU AI Act Art. 18(1)
Anwendungslogs90 TageArt. 6(1)(f) DSGVO

6. Nutzungsgrenzen

Es gelten die auf der Preisseite der Website veröffentlichten Nutzungsgrenzen (Anzahl der AI-Systeme, Scan-Kontingente, API-Calls pro Monat). Scanara behält sich vor, bei einer missbräuchlichen Nutzung die Zugänge vorübergehend zu drosseln und den Kunden zu informieren.

7. Änderungen der Leistungsbeschreibung

Änderungen dieser Leistungsbeschreibung werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Es gelten die Regelungen zur AGB-Änderung (§ 12 AGB) entsprechend.

8. Datenexport gemäß Data Act (Art. 23)

Der Anbieter ermöglicht Kunden den Export ihrer Daten in einem strukturierten, gängig verwendeten und maschinenlesbaren Format im Sinne von Art. 30 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act); der Exportumfang entspricht der Spezifikation nach Art. 25 Abs. 2 lit. e Data Act. Die Bestimmungen zur Wechselunterstützung und Übergangsfrist sind in § 5b AGB geregelt.

Exportumfang:

DatenkategorieIm Export enthalten
AI-System-Definitionen und Versionen✓
Assessments (AIRA, FRIA, DPIA, GPAI, Deployer, Konformitätsbewertung)✓
Scan-Ergebnisse und Befunde✓
Compliance-Dossiers (Metadaten + Quellartefakte)✓
Organisationseinstellungen und Mitglieder✓
Audit-Trail-Auszug (Organisationsbereich)✓
Abgeleitete Daten✗
Plattform-Regeln und -Algorithmen✗
Anonymisierte Infrastruktur-Logs✗

Format: JSON (UTF-8, RFC 8259), eingebettet in ein ZIP-Archiv. Jede Entität wird als separate JSON-Datei mit einer Manifest-Datei (manifest.json) ausgeliefert, die Schemaversion, Exportzeitpunkt und Data-Act-Konformitätserklärung enthält.

Zustellung: Presigned S3-URL mit einer Gültigkeit von mindestens 48 Stunden; auf Anfrage wird jeweils eine neue URL bereitgestellt. Der Datenabruf ist während der Übergangsfrist von maximal 30 Kalendertagen nach Vertragsende sowie für einen anschließenden Abrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen nach Ende der Übergangsfrist möglich (Art. 25 Abs. 2 Data Act).

Erklärung zur Maschinenlesbarkeit: Diese Exportformate gelten als strukturierte, gängig verwendete, maschinenlesbare und interoperable Formate im Sinne von Art. 30 Abs. 5 Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).

9. Datensicherung und Wiederherstellung

Der Anbieter erstellt automatisierte Sicherungen der Datenbank- und Objektspeicher-Daten der Produktionsumgebung. Es gelten folgende Zielwerte: maximaler Datenverlust (RPO) unter 1 Stunde, Wiederherstellungszeit (RTO) unter 4 Stunden bei regionalen Einzelausfällen. Diese Werte sind Zielwerte (Bemühenszusagen), keine garantierten Fristen.