Barrierefreiheitserklärung – App
Stand: 12. Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die authentifizierte SaaS-Plattform von Scanara unter app.scanara.io (Dashboard, Einstellungen, Abrechnung und verwandte Funktionen).
Scanara ist eine Software-as-a-Service-Plattform, mit der Organisationen ihre KI-Systeme und Code-Repositories auf Anforderungen der EU-KI-Verordnung prüfen, Bewertungen (Assessments) durchführen und Compliance-Dossiers erstellen. Die Nutzung erfolgt über den Webbrowser; ein Benutzerkonto ist erforderlich.
Für die öffentlich zugängliche Marketingwebsite unter scanara.io gilt eine separate Barrierefreiheitserklärung (veröffentlicht unter scanara.io/legal/accessibility).
2. Konformitätsstatus
Die Plattform ist aufgrund der unter Abschnitt 3 genannten Einschränkungen teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA gemäß EN 301 549. Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 3 Abs. 1 BFSG i.V.m. der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV); die Einhaltung der EN 301 549 begründet die Vermutung der Barrierefreiheit nach § 4 BFSG.
Eine automatisierte Prüfung zentraler Seiten (axe-core via Playwright) sowie eine manuelle Prüfung der Tastaturnavigation für den Abrechnungsbereich wurden im Mai 2026 durchgeführt. Die kritischen festgestellten Mängel (fehlender Skip-Link) wurden behoben. Eine vollständige manuelle Tastatur- und Screenreader-Prüfung aller Dashboard-Funktionen ist für Q3 2026 geplant. Bis dahin gelten die in Abschnitt 3 aufgeführten Einschränkungen.
Details: docs/compliance/accessibility-bfsg.md (Teil 2 — Authentifizierte Plattform).
Hinweis: Scanara erfüllt derzeit die Kriterien eines Kleinstunternehmens, das Dienstleistungen erbringt (§ 3 Abs. 3 BFSG: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz), und ist damit von den Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht und nach den Maßstäben des BFSG gepflegt, da die Plattform seit Mai 2026 auch Verbrauchern (§ 13 BGB) offensteht und die Anforderungen mit einem Überschreiten der Schwellenwerte verbindlich würden.
3. Nicht barrierefreie Inhalte und bekannte Einschränkungen
- Farbkontraste (Glasmorphismus-Design): Einzelne sekundäre Textelemente (
--muted-foreground) können im Dunkelmodus und auf transparenten Hintergründen Kontrastverhältnisse unter 4,5:1 aufweisen. Geplante Überprüfung: Q3 2026. - Vollständige Screenreader-Prüfung ausstehend: Dashboard-Funktionen (KI-System-Verwaltung, Scan-Ergebnisse, Compliance-Assessments) wurden bisher nicht vollständig mit einem Screenreader geprüft. Semantische Probleme können vorhanden sein.
- Stripe Checkout-Formular: Das Zahlungsformular wird durch den Drittanbieter Stripe als eingebetteter Iframe bereitgestellt. Scanara stützt sich insoweit auf die von Stripe veröffentlichten Angaben zur Barrierefreiheit und überprüft diese regelmäßig. Barrierefreiheitsprobleme im Checkout können an support@scanara.io gemeldet werden; wir leiten sie an Stripe weiter.
- SVG-Dekorationselemente: Einzelne hinterlegte SVG-Grafiken können
aria-hidden="true"fehlen.
4. Erstellung und letzte Überprüfung
Diese Erklärung wurde am 31. Mai 2026 erstellt. Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte ebenfalls im Mai 2026 (automatisierte axe-Prüfung + manuelle Tastaturprüfung Abrechnungsbereich). Die nächste vollständige Überprüfung ist für Q3 2026 geplant.
5. Feedback und Kontakt (§ 14 BFSG)
Scanara UG (haftungsbeschränkt)
Silnerstraße 37, 85221 Dachau, Deutschland
E-Mail: support@scanara.io
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
6. Durchsetzungsverfahren (§ 34 BFSG)
Wenn Sie auf Ihre Meldung hin keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, stehen folgende Stellen zur Verfügung:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (§ 34 BFSG)
Schlichtungsstelle BGG bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Verbraucherinnen und Verbraucher können dort gemäß § 34 BFSG kostenfrei die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beantragen.
Marktüberwachung
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Die MLBF ist die zentrale Marktüberwachungsbehörde aller Bundesländer für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG.