KI-Verordnung Fristen 2025-2027: Kompletter Zeitplan
Kompletter Zeitplan der KI-Verordnung-Fristen von 2025 bis 2027 mit allen Compliance-Meilensteinen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, aber ihre Pflichten werden in Phasen bis August 2027 durchgesetzt. Das Verpassen einer Frist bedeutet, dass Ihr KI-System mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes rechnen muss.
Dieser Zeitplan deckt jeden Durchsetzungsmeilenstein ab, der für KI-Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler relevant ist. Jedes Datum markiert den Zeitpunkt, ab dem bestimmte Pflichten rechtlich durchsetzbar werden — und Nichtkonformität sanktioniert werden kann.
Vollständiger Durchsetzungszeitplan
Inkrafttreten
Die KI-Verordnung wird offiziell veröffentlicht und tritt in Kraft. Der 24-Monats-Countdown bis zur vollständigen Durchsetzung beginnt. KI-Kompetenzpflichten (Artikel 4) gelten ab sofort für alle Beteiligten.
Verbotene Praktiken durchsetzbar
Verbotene KI-Praktiken gemäß Artikel 5 werden durchsetzbar. Social Scoring, unterschwellige Manipulation, Ausnutzung von Schwächen, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung (mit engen Ausnahmen) und Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen sind verboten.
GPAI-Pflichten & Governance
Pflichten für GPAI-Modelle (Artikel 51-56) werden durchsetzbar. GPAI-Anbieter müssen technische Dokumentation bereitstellen, das EU-Urheberrecht einhalten und Zusammenfassungen der Trainingsdaten veröffentlichen.
Hochrisiko-KI-System-Pflichten
Alle Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III müssen den Artikeln 6-49 entsprechen: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.
Vollständige Durchsetzung für Anhang-I-Systeme
Hochrisiko-Pflichten erstrecken sich auf KI-Systeme, die Sicherheitskomponenten von Produkten sind, die unter bestehende harmonisierte EU-Gesetzgebung gemäß Anhang I fallen (z. B. Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug, Luftfahrt).
Wer ist betroffen
Anbieter
Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder in Auftrag geben, um sie auf dem EU-Markt bereitzustellen. Tragen die höchste Compliance-Last: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertungen und Marktüberwachung.
Betreiber
Organisationen, die KI-Systeme unter ihrer Verantwortung einsetzen. Müssen menschliche Aufsicht sicherstellen, den Betrieb überwachen, Protokolle führen, betroffene Personen informieren und Grundrechte-Folgenabschätzungen durchführen.
Importeure & Händler
Organisationen, die KI-Systeme in den EU-Markt einführen oder bereitstellen. Müssen prüfen, ob Anbieter Konformitätsbewertungen durchgeführt haben und ob CE-Kennzeichnung und Dokumentation vorliegen.
GPAI-Modellanbieter
Anbieter von GPAI-Modellen (z. B. Foundation Models). Müssen technische Dokumentation bereitstellen, Urheberrechtsregeln einhalten und Zusammenfassungen der Trainingsdaten veröffentlichen.
Sanktionen bei Nichtkonformität
Für Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken (Artikel 5).
Für Nichtkonformität mit Hochrisiko-KI-Pflichten oder GPAI-Anforderungen.
Für die Bereitstellung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen an Behörden.
Häufig gestellte Fragen
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