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KI-Verordnung Fristen 2025-2027: Kompletter Zeitplan

Kompletter Zeitplan der KI-Verordnung-Fristen von 2025 bis 2027 mit allen Compliance-Meilensteinen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, aber ihre Pflichten werden in Phasen bis August 2027 durchgesetzt. Das Verpassen einer Frist bedeutet, dass Ihr KI-System mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes rechnen muss.

Dieser Zeitplan deckt jeden Durchsetzungsmeilenstein ab, der für KI-Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler relevant ist. Jedes Datum markiert den Zeitpunkt, ab dem bestimmte Pflichten rechtlich durchsetzbar werden — und Nichtkonformität sanktioniert werden kann.

Vollständiger Durchsetzungszeitplan

1. August 2024

Inkrafttreten

Die KI-Verordnung wird offiziell veröffentlicht und tritt in Kraft. Der 24-Monats-Countdown bis zur vollständigen Durchsetzung beginnt. KI-Kompetenzpflichten (Artikel 4) gelten ab sofort für alle Beteiligten.

2. Februar 2025

Verbotene Praktiken durchsetzbar

Verbotene KI-Praktiken gemäß Artikel 5 werden durchsetzbar. Social Scoring, unterschwellige Manipulation, Ausnutzung von Schwächen, biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung (mit engen Ausnahmen) und Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen sind verboten.

2. August 2025

GPAI-Pflichten & Governance

Pflichten für GPAI-Modelle (Artikel 51-56) werden durchsetzbar. GPAI-Anbieter müssen technische Dokumentation bereitstellen, das EU-Urheberrecht einhalten und Zusammenfassungen der Trainingsdaten veröffentlichen.

2. August 2026

Hochrisiko-KI-System-Pflichten

Alle Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III müssen den Artikeln 6-49 entsprechen: Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.

2. August 2027

Vollständige Durchsetzung für Anhang-I-Systeme

Hochrisiko-Pflichten erstrecken sich auf KI-Systeme, die Sicherheitskomponenten von Produkten sind, die unter bestehende harmonisierte EU-Gesetzgebung gemäß Anhang I fallen (z. B. Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug, Luftfahrt).

Wer ist betroffen

Anbieter

Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder in Auftrag geben, um sie auf dem EU-Markt bereitzustellen. Tragen die höchste Compliance-Last: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertungen und Marktüberwachung.

Betreiber

Organisationen, die KI-Systeme unter ihrer Verantwortung einsetzen. Müssen menschliche Aufsicht sicherstellen, den Betrieb überwachen, Protokolle führen, betroffene Personen informieren und Grundrechte-Folgenabschätzungen durchführen.

Importeure & Händler

Organisationen, die KI-Systeme in den EU-Markt einführen oder bereitstellen. Müssen prüfen, ob Anbieter Konformitätsbewertungen durchgeführt haben und ob CE-Kennzeichnung und Dokumentation vorliegen.

GPAI-Modellanbieter

Anbieter von GPAI-Modellen (z. B. Foundation Models). Müssen technische Dokumentation bereitstellen, Urheberrechtsregeln einhalten und Zusammenfassungen der Trainingsdaten veröffentlichen.

Sanktionen bei Nichtkonformität

35 Mio. EUR / 7 % des weltweiten Umsatzes

Für Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken (Artikel 5).

15 Mio. EUR / 3 % des weltweiten Umsatzes

Für Nichtkonformität mit Hochrisiko-KI-Pflichten oder GPAI-Anforderungen.

7,5 Mio. EUR / 1 % des weltweiten Umsatzes

Für die Bereitstellung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen an Behörden.

Häufig gestellte Fragen

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